Hiermit möchten wir Ihnen den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) verfassten Letter of Comfort zur Verfügung stellen. Wie Sie der am 13.04.2022 veröffentlichten Mitteilung entnehmen können, erfüllt die GAZPROM Germania GmbH – Unternehmensgruppe und damit die WINGAS zentrale und für die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa essentielle Funktionen.
Vor diesem Hintergrund dient die Entscheidung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 04. April 2022 dazu, das Geschäft zu stabilisieren und die Funktions- und Geschäftsfähigkeit der Unternehmensgruppe aufrecht zu erhalten.
Die Bundesnetzagentur stellt im Rahmen ihrer Treuhänderschaft sicher, dass ein unkontrollierter Abfluss von Finanzmitteln bei der GAZPROM Germania GmbH verhindert wird und alle Zahlungen nur zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes vorgenommen werden. Gleichzeitig entwickelt die Bundesnetzagentur Mechanismen, dass das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften den Zahlungsverpflichtungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs nachkommt.
Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur am 8. April 2022 beschlossen, Dr. Egbert Laege zum Generalbevollmächtigen zu bestellen. Er wird die Geschäftsführung der GAZPROM Germania GmbH unterstützen.
WINGAS greift zur Belieferung ihrer Kunden auf ein diversifiziertes Portfolio zurück und beschafft an verschiedenen europäischen Handelspunkten. Unser oberstes Ziel bleibt weiterhin, die Versorgung unserer Kunden und die Erfüllung unserer vertraglichen Lieferverpflichtungen sicherzustellen.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein schönes und erholsames Osterfest – Ihre WINGAS-Ansprechpartner stehen Ihnen weiterhin für einen persönlichen Austausch zur Verfügung.
Ihr WINGAS-Team