Ein Unternehmen voller Energie.
Informationen zur Gaspreisbremse
Seit dem 01.01.2023 ist das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften (EWPBG) in Kraft. Dieses Maßnahmenpaket wurde zum Ausgleich der erheblichen, teilweise existenzbedrohenden Belastungen für Unternehmen aus Mitteln des Bundes auf den Weg gebracht und soll die Auswirkungen der verschärften Energiekrise abfedern sowie volkswirtschaftliche Schäden mindern.
Das Gesetz sieht Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas für den Lieferzeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 vor:
- Bei SLP-Entnahmestellen wird für 80 % des (im September 2022) prognostizierten Erdgasverbrauchs eine preisliche Obergrenze von 12 Cent je kWh inkl. Netz-/ Messstellenentgelte und staatlicher Preisbestandteile/ Umsatzsteuer festgelegt.
- Für kleinere RLM-Entnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1,5 GWh wird die o. g. preisliche Obergrenze auf Grundlage von 80 % des Erdgasverbrauchs des Kalenderjahres 2021 entlastet.
- Für größere RLM-Entnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1,5 GWh gilt für 70 % des gemessenen Erdgasverbrauchs von 2021 eine Begrenzung auf 7 Cent je kWh exkl. Netz-/ Messstellenentgelte und staatlicher Preisbestandteile/ Umsatzsteuer.
Wir als Ihr Erdgaslieferant werden Ihnen diese Entlastung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen über die monatliche Abrechnung zukommen lassen, sofern Sie die Gaspreisbremse in Anspruch nehmen wollen. Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Regelungen einige Mitteilungspflichten für Sie als Letztverbraucher vorsehen.
Fest steht: Ein vollständiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts des hohen Preisniveaus von Energie nicht möglich sein, sodass Kosteneinsparungen durch eine Reduktion des Energieverbrauchs aller Letztverbraucher trotz der Gaspreisbremse alternativlos bleiben. Daher ist es umso wichtiger, das Sparziel der Bundesregierung von mindestens 20 % weiterhin zu unterstützen.
Gerne unterstützen wir Sie im Hinblick auf Effizienzmaßnahmen für ihr Gasportfolio.
Weitere Informationen zu der Gaspreisbremse entnehmen Sie bitte dem Gesetzestext.
Die Verabschiedung des Gesetzes erfolgte unter hohem Zeitdruck und beinhaltet daher noch diverse zu spezifizierende Auslegungen. Wir stehen Ihnen als ihr Energiepartner für weitere Gespräche gerne zur Seite. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir Ihnen keine rechtliche Beratung anbieten dürfen.